LEGALISIERUNG VON HAUSHALTSHILFEN (COLF) UND BETREUERN ÄLTERER UND BEHINDERTER PERSONEN (BADANTI)
UND
LEGALISIERUNG
VON ARBEITNEHMERN IN ANDEREN PRODUKTIONSBEREICHEN
VADEMECUM
Mit der
sogenannten “sanatoria” wird es möglich sein, die
Rechtsposition ausländischer Arbeiter ohne
Aufenthaltserlaubnis in Italien zu legalisieren. Es wird zwei
verschiedene “sanatorie” geben:
Beide “sanatorie” treten am
10. September in Kraft, d.h. 15 Tage nach der Veröffentlichung des
Gesetzes “Bossi-Fini” in der Gazzetta Ufficiale. Ab diesem Datum haben Haushaltshilfen
und Betreuer zwei Monate Zeit, um ihr Arbeitsverhältnis anzumelden. Alle anderen Arbeitnehmer haben
hingegen nur einen Monat Zeit.
Für die
“sanatoria” können sich ausländische
Bürger anmelden, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen, das vor dem 10. Juni begonnen hat (d.h. drei Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes), und die
über eine Unterkunft verfügen.
Der
ausländische Bürger muss einen gültigen Pass oder einen für das
Ausland gültigen Personalausweis
haben.
Diejenigen, die aus Italien aus
einem anderen Grund als wegen
verweigerter Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgewiesen worden
sind, sind von der “sanatoria” ausgeschlossen. (Diese Bedingung
könnte durch die im September erscheinende Rechtsverordnung geändert
werden).
Die Prozeduren
für die Legalisierung von Haushaltshilfen und Betreuern und die Legalisierung
von anderen Arbeitnehmern sind bis auf die
unterschiedlichen Fristen identisch.
Es ist der
Arbeitgeber, der die Legalisierung des ausländischen Arbeitnehmers durch
die Anmeldung des irregulären Arbeitsverhältnisses beantragen muss.
Es ist notwendig, das vorgedruckte Formular des Ministeriums auszufüllen, eine Pauschalsumme für die
nicht eingezahlten Abgaben
zu bezahlen und der für den Ort der Arbeitstätigkeit zuständigen
Präfektur das Ganze per Wertbrief-Einschreiben zuzusenden. Daraufhin wird die Präfektur Arbeitgeber und
Arbeitnehmer einberufen, damit sie den Aufenthaltsvertrag unterschreiben und
die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die
Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und
kann verlängert werden, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Das Innenministerium wird zwei größere Umschläge
(„kits“) verteilen, den einen für Haushaltshilfen und
Betreuer, den anderen für die anderen Arbeitnehmer. In den Umschlägen
sind enthalten Die Umschläge enthalten:
–
das Formular zur Anmeldung des irregulären
Arbeitsverhältnisses;
–
das
Zahlungsformular für die Einzahlung der Beiträge;
–
den Schein für das
Wertbrief-Einschreibens;
–
Anweisungen für das Ausfüllen des Formulars;
–
einen
vorgedruckten Umschlag, auf dem die Provinz der
Präfektur-UTG angegeben werden muß, an die der Antrag geschickt
wird.
Die Umschläge für die „sanatoria“ sind bei der
Präfektur, auf dem
Polizeipräsidium (Questura), der Post und
einigen NGOs zu finden.
Prozedur:
N.B.
Für
jeden Arbeitnehmer muß ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
Das Formular
muss sowohl vom Arbeitgeber als auch vom ausländischen Arbeitnehmer unterschrieben
werden.
Es ist möglich, dass mehrere Arbeitgeber durch ein einziges Formular
einen ausländischen Arbeitnehmer legalisieren.
Es ist nicht Pflicht des Arbeitgebers,
sich persönlich zur Post zu begeben: sowohl die Einzahlung als auch das
Wertbrief-Einschreiben können von jedermann ausgeführt werden.
Der Beleg des
Wertbrief-Einschreibens ermöglicht dem
ausländischen Bürger ohne Aufenthaltserlaubnis, in der Wartezeit bis
zur Legalisierung nicht ausgewiesen zu werden.
Die ein irreguläres Arbeitsverhältnis anmeldenden Arbeitgeber
werden für die in der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes
stattgefundene Verletzungen der Vorschriften bezüglich des Aufenthalts,
der Arbeit und der finanziellen Vorschriften in bezug auf den Arbeitnehmer,
für den der Antrag vorgelegt wird, nicht haftbar sein.
Der
Arbeitgeber (oder ein Rechtvertreter) und der Arbeitnehmer werden von der
Präfektur dazu eingeladen, sich zu einem
bestimmten Datum und um eine bestimmte Uhrzeit zu einem eigens für die
„sanatoria“ eingerichteten Multifunktionellen Schalter zu begeben.
An dem Multifunktionellen Schalter:
-
wird der
Arbeitnehmer den Steuerkodex (eine Steuernummer) bekommen;
-
wird der Antrag endgültig überprüft; eventuell noch fehlende
Teile werden ausgefüllt;
-
wird ein Aufenthaltsvertrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer
unterschrieben;
-
erhält der Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis.
NOTABENE
Die ganze Prozedur wurde auf Basis der bis heute
erlassenen Rundschreiben dargelegt und könnte noch geändert
werden. Für endgültige Informationen ist es notwendig, auf die
letzten Anwendungsrundschreiben des Innen- und des Arbeitsministeriums zu
warten.
Von Francesco Bernabini
Consorzio Mappamondo – Ravenna
Serena Grazzini
Associazione Il Simbolo - Pisa