LEGALISIERUNG VON HAUSHALTSHILFEN (COLF) UND BETREUERN ÄLTERER UND BEHINDERTER PERSONEN (BADANTI)

UND

LEGALISIERUNG VON ARBEITNEHMERN IN ANDEREN PRODUKTIONSBEREICHEN

 

 

 

 

VADEMECUM

 

 

Mit der sogenannten “sanatoria” wird es möglich sein, die Rechtsposition ausländischer Arbeiter ohne Aufenthaltserlaubnis in Italien zu legalisieren. Es wird zwei verschiedene “sanatorie” geben:

  1. Die “sanatoria” für Betreuer älterer und behinderter Personen und für Haushaltshilfen, die bei einer Familie arbeiten. Sie ist im Art. 33 des Gesetzes “Bossi-Fini” vorgesehen.
  2. Die “sanatoria” für alle diejenigen Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis in den verschiedenen Produktionsbereichen stehen. Sie wird in einer dafür zuständigen Rechtsverordnung vorgesehen werden, die gleichzeitig mit der “sanatoria” für Haushaltshilfen und Betreuer älterer und behinderter Personen in Kraft treten wird.

 

 

Fristen

Beide “sanatorie” treten am 10. September in Kraft, d.h. 15 Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes “Bossi-Fini” in der Gazzetta Ufficiale. Ab diesem Datum haben Haushaltshilfen und Betreuer zwei Monate Zeit, um ihr Arbeitsverhältnis anzumelden. Alle anderen Arbeitnehmer haben hingegen nur einen Monat Zeit.

 

 

Bedingungen

Für die “sanatoria” können sich ausländische Bürger anmelden, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das vor dem 10. Juni begonnen hat (d.h. drei Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes), und die über eine Unterkunft verfügen.

Der ausländische Bürger muss einen gültigen Pass oder einen für das Ausland gültigen Personalausweis haben.

Diejenigen, die aus Italien aus einem anderen Grund als wegen verweigerter Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgewiesen worden sind, sind von der “sanatoria” ausgeschlossen. (Diese Bedingung könnte durch die im September erscheinende Rechtsverordnung geändert werden).

 

Anweisungen für die Legalisierung ausländischer Arbeiter

Die Prozeduren für die Legalisierung von Haushaltshilfen und Betreuern und die Legalisierung von anderen Arbeitnehmern sind bis auf die unterschiedlichen Fristen identisch.

Es ist der Arbeitgeber, der die Legalisierung des ausländischen Arbeitnehmers durch die Anmeldung des irregulären Arbeitsverhältnisses beantragen muss. Es ist notwendig, das vorgedruckte Formular des Ministeriums auszufüllen, eine Pauschalsumme für die nicht eingezahlten Abgaben zu bezahlen und der für den Ort der Arbeitstätigkeit zuständigen Präfektur das Ganze per Wertbrief-Einschreiben zuzusenden. Daraufhin wird die Präfektur Arbeitgeber und Arbeitnehmer einberufen, damit sie den Aufenthaltsvertrag unterschreiben und die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und kann verlängert werden, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.

 

ERSTE PHASE

 

Das Innenministerium wird zwei größere Umschläge („kits“) verteilen, den einen für Haushaltshilfen und Betreuer, den anderen für die anderen Arbeitnehmer. In den Umschlägen sind enthalten Die Umschläge enthalten:

      das Formular zur Anmeldung des irregulären Arbeitsverhältnisses;

      das Zahlungsformular für die Einzahlung der Beiträge;

      den Schein für das Wertbrief-Einschreibens;

      Anweisungen für das Ausfüllen des Formulars;

      einen vorgedruckten Umschlag, auf dem die Provinz der Präfektur-UTG angegeben werden muß, an die der Antrag geschickt wird.

 

Die Umschläge für die „sanatoria“ sind bei der Präfektur, auf dem Polizeipräsidium (Questura), der Post und einigen NGOs zu finden.

 

Prozedur:

 

  1. das Formular für die Anmeldung des irregulären Arbeitsverhältnisses ausfüllen. In dem Formular muss auch der Wohnort des Arbeitnehmers angegeben werden;
  2. das Zahlungsformular für die Einzahlung der Abgaben und den Schein des Wertbrief-Einschreibens ausfüllen;
  3. das ausgefüllte Formular und das Formular des Wertbrief-Einschreibens zweimal kopieren; eine Kopie behält der Arbeitgeber, die andere der Arbeitnehmer.
  4. mit dem Zahlungsformular die Beiträge bei der Post einzahlen (290 € für Haushaltshilfen und Betreuer, 700 € für die anderen Arbeitnehmer);
  5. auf dem vorgedruckten Umschlag die Provinz der Präfektur-UTG angeben, an die der Antrag geschickt wird;
  6. in den vorgedruckten Umschlag folgende Unterlagen legen: den Einzahlungsbeleg, das ausgefüllte Formular, eine Kopie des Personalausweises des Arbeitgebers, eine Kopie des Passes des ausländischen Arbeitnehmers und, falls notwendig, ein ärztliches Attest, in dem der Gesundheitszustand der vom ausländischen Arbeitnehmer betreuten älteren oder behinderten Person belegt wird;
  7. den verschlossenen Umschlag zusammen mit dem ausgefüllten Schein des Wertbriefs bei der Post abgeben;
  8. die Kosten des Wertbrief-Einschreibens bezahlen (40 € für Haushaltshilfen und Betreuer; 100 €  für die anderen Arbeitnehmer)
  9. den Beleg mit dem Stempel der Post mitnehmen (und aufbewahren). Er dient als Beweis für die stattgefundene Abgabe des Antrags.

 

N.B.

Für jeden Arbeitnehmer muß ein eigenes Formular ausgefüllt werden.

Das Formular muss sowohl vom Arbeitgeber als auch vom ausländischen Arbeitnehmer unterschrieben werden.

Es ist möglich, dass mehrere Arbeitgeber durch ein einziges Formular einen ausländischen Arbeitnehmer legalisieren.

Es ist nicht Pflicht des Arbeitgebers, sich persönlich zur Post zu begeben: sowohl die Einzahlung als auch das Wertbrief-Einschreiben können von jedermann ausgeführt werden.

Der Beleg des Wertbrief-Einschreibens ermöglicht dem ausländischen Bürger ohne Aufenthaltserlaubnis, in der Wartezeit bis zur Legalisierung nicht ausgewiesen zu werden.

Die ein irreguläres Arbeitsverhältnis anmeldenden Arbeitgeber werden für die in der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes stattgefundene Verletzungen der Vorschriften bezüglich des Aufenthalts, der Arbeit und der finanziellen Vorschriften in bezug auf den Arbeitnehmer, für den der Antrag vorgelegt wird, nicht haftbar sein.

 

ZWEITE PHASE

Der Arbeitgeber (oder ein Rechtvertreter) und der Arbeitnehmer werden von der Präfektur dazu eingeladen, sich zu einem bestimmten Datum und um eine bestimmte Uhrzeit zu einem eigens für die „sanatoria“ eingerichteten Multifunktionellen Schalter zu begeben. An dem Multifunktionellen Schalter:

-       wird der Arbeitnehmer den Steuerkodex (eine Steuernummer) bekommen;

-       wird der Antrag endgültig überprüft; eventuell noch fehlende Teile werden ausgefüllt;

-       wird ein Aufenthaltsvertrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben;

-       erhält der Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis.

 

NOTABENE

Die ganze Prozedur wurde auf Basis der bis heute erlassenen Rundschreiben dargelegt und könnte noch geändert werden. Für endgültige Informationen ist es notwendig, auf die letzten Anwendungsrundschreiben des Innen- und des Arbeitsministeriums zu warten.

 

 

Von Francesco Bernabini

Consorzio Mappamondo – Ravenna

 

Serena Grazzini

Associazione Il Simbolo - Pisa